Kammergericht Berlin kippt Trinkgeld-Klausel bei Lieferando
Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Lieferando für unwirksam erklärt. Danach durfte vorab online gezahltes Trinkgeld bislang grundsätzlich nicht zurückerstattet werden – auch dann nicht, wenn eine Bestellung