Deutschland und weitere EU-Staaten arbeiten an sogenannten „Return Hubs“ für abgelehnte Asylbewerber. Noch in diesem Jahr soll eine Vereinbarung mit einem Partnerland zustande kommen. Ein nächstes Treffen der beteiligten Länder ist für Ende September in München geplant.
In den geplanten Zentren außerhalb der Europäischen Union sollen Menschen untergebracht werden, deren Asylanträge in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Dafür müssten ein oder mehrere EU-Staaten ein Abkommen mit einem Drittland schließen, das die Einrichtungen betreibt.
Rechtliche Grundlage ist die EU-Rückführungsverordnung. Auf diese hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni geeinigt. Das jeweilige Partnerland muss demnach internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze einhalten.
Ob solche Zentren rechtlich zulässig sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof kam im April zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen italienischen Einrichtungen in Albanien zumindest nicht gegen EU-Recht verstoßen. Grundsätzlich untersage das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, Zentren außerhalb ihres Staatsgebiets einzurichten.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Betroffenen dort weiterhin Zugang zu juristischem Beistand und sprachlicher Unterstützung haben. Außerdem müssten sie Kontakt zu ihren Familien und den zuständigen Behörden halten können. Europäische Richter orientieren sich häufig an Gutachten dieser Art.
Deutschland führt gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Griechenland Gespräche mit Ländern, insbesondere in Afrika. Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet. Frankreich plant nach Angaben des Berichts keine vergleichbaren Einrichtungen in Drittstaaten. Präsident Emmanuel Macron hatte im Juni erklärt, er halte das Modell weder für wirksam noch mit den eigenen Prinzipien vereinbar.
Auch Großbritannien hatte eine ähnliche Regelung. Die Regierung des damaligen Labour-Premierministers Keir Starmer strich sie 2024, nachdem der Oberste Gerichtshof sie als illegal eingestuft hatte. Zuvor hatte die konservative Regierung unter Boris Johnson ein Abkommen mit Ruanda geschlossen, um dort Migranten ohne Papiere unterzubringen, die über den Ärmelkanal eingereist waren.
Ruanda bestätigte Ende August Gespräche mit Vertretern Deutschlands und anderer europäischer Staaten. Im Mittelpunkt steht möglicherweise das Transitzentrum in Gashora, rund 60 Kilometer von Kigali entfernt. Dort wurden seit 2019 Migranten aufgenommen, die in Libyen gestrandet waren. Medienberichten zufolge zeigte auch Italien Interesse an einer Vereinbarung mit Ruanda.
Als mögliche Partnerländer wurden neben Ruanda unter anderem Uganda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten und Äthiopien genannt. Ebenfalls im Gespräch waren Usbekistan, Armenien und Montenegro. Insgesamt hatten EU-Mitgliedstaaten ein Dutzend Länder als mögliche Partner ins Auge gefasst.
Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände kritisieren die Pläne. Sie warnen vor einer Kriminalisierung der Migration und der Unterbringung in haftähnlichen Einrichtungen außerhalb der EU. Das International Rescue Committee befürchtet, dass Menschen in Länder gebracht werden könnten, in denen ihnen Verfolgung oder Folter drohen. Die Caritas warnt vor willkürlicher und unbefristeter Inhaftierung in einer rechtlichen Grauzone. Save the Children sieht zudem die Gefahr erheblicher Verletzungen von Kinderrechten.
Dänemark will abgelehnte Asylbewerber nach einer bis zum Jahreswechsel geplanten Grundsatzeinigung ab Ende 2027 in Zentren außerhalb Europas schicken. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte für Ende September ein weiteres Treffen in München an. Der Beitrag wurde am 4. September 2026 im Programm Deutschlandfunk ausgestrahlt.