Der Bund führt sein Förderprogramm zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen fort. Träger von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen können ab Oktober bis Ende November Anträge einreichen.
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Einrichtung bereits im Rahmen des Programms ein Klimaanpassungskonzept erstellt oder eine entsprechende Beratung erhalten hat. Das teilte das Bundesumweltministerium mit.
Gefördert werden naturbasierte Maßnahmen, die soziale Einrichtungen besser vor Hitze und weiteren Folgen des Klimawandels schützen sollen. Dazu zählen unter anderem Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen und die Anlage von Wasserflächen.
Bundesumweltminister Schneider erklärte, insbesondere ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen müssten besser vor den Auswirkungen von Hitzewellen geschützt werden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte zuvor die Wiederaufnahme des Ende 2024 ausgesetzten Programms gefordert. Hauptgeschäftsführer Rock verlangte zugleich deutlich mehr finanzielle Mittel, schnellere Antragsverfahren und weniger Bürokratie.
Die Informationen stammen aus einem am 3. September 2026 im Deutschlandfunk ausgestrahlten Bericht.