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September 2, 2026
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Bundeskabinett beschließt Steuerreform mit Entlastungen und höheren Sätzen für Spitzenverdiener

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine Steuerreform beschlossen. Nach Angaben des Finanzministeriums soll die Reform insgesamt rund zehn Milliarden Euro Entlastung bringen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und Änderungen bei der Steuerprogression. Für besonders hohe Einkommen sollen zugleich höhere Steuersätze gelten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) konnte wegen einer Flugzeugpanne in den USA nicht wie geplant an den Kabinettsberatungen in Berlin teilnehmen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war an der Beratung beteiligt.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 steigen. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen. Außerdem soll die Steuerprogression bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Dadurch würden Steuerpflichtige langsamer in höhere Steuersätze gelangen.

Auch Familien sollen nach dem Gesetzentwurf entlastet werden. Das Kindergeld soll 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen. Für 2028 sind 272 Euro vorgesehen. Die Kinderfreibeträge sollen 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro angehoben werden.

Für Arbeitnehmer ist eine Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 auf 1.430 Euro geplant. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen künftig bis zu einem Betrag von 75 Euro steuerfrei bleiben. Bislang liegt dieser Betrag bei 50 Euro.

Für Topverdiener sieht der Entwurf höhere Belastungen vor. Die sogenannte Reichensteuer soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Dann sollen 45 Prozent fällig werden. Ab 280.000 Euro ist zusätzlich eine neue Steuer von 47 Prozent vorgesehen. Derzeit gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent erst ab einem Einkommen von 277.826 Euro.

Änderungen sind außerdem bei privaten Handwerkerleistungen geplant. Der steuerliche Abzug soll von 20 auf 15 Prozent sinken. Die höchstmögliche Steuerersparnis würde dadurch von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr zurückgehen. Für Arbeitgeber von Minijobbern soll der Pauschalsteuersatz von zwei auf fünf Prozent steigen.

Laut Finanzministerium profitieren vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen von den geplanten Änderungen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll bei vollständiger Wirkung der Reform ab 2028 jährlich gut 600 Euro mehr zur Verfügung haben.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Änderungen an einzelnen Punkten gelten als wahrscheinlich.

Quelle: vorliegender Bericht.

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