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September 1, 2026
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Bundesanwaltschaft klagt zwei Jugendliche wegen Unterstützung der „Letzten Verteidigungswelle“ an

Die Bundesanwaltschaft hat in Hamburg Anklage gegen zwei Jugendliche erhoben, die der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ zugerechnet werden. Ihnen werden unter anderem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen.

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft um zwei Deutsche, die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt gewesen sein sollen.

Den Ermittlungen zufolge begaben sich die Jugendlichen Anfang Januar 2025 gemeinsam mit weiteren Beteiligten zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land. Dort soll die Gruppe versucht haben, einen Brand zu legen.

Dafür habe sie ein Fenster eingeschlagen und Pyrotechnik, die mit einer Feuerwerksbatterie entzündet worden sei, in das Gebäude schießen wollen. Ein Feuer sei jedoch nicht ausgebrochen, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Einer der beiden Jugendlichen soll das Geschehen abgesichert, der andere die Tat gefilmt haben. Deshalb bestehe gegen beide der dringende Verdacht, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Zusätzlich wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge sowie zur versuchten schweren Brandstiftung vorgeworfen.

Die beiden Beschuldigten waren erst Ende Juni im Landkreis Altenburger Land und in Gera festgenommen worden. Einer von ihnen befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den anderen wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt.

Das Verfahren gegen die beiden Jugendlichen steht im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Prozess gegen weitere Mitglieder und Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hatte Anfang August sieben junge Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt.

Das Gericht stellte dabei fest, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handelt. Nach seiner Überzeugung plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben.

Wenige Tage nach Beginn dieses Prozesses ließ die Bundesanwaltschaft zudem Räumlichkeiten von zehn weiteren Beschuldigten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen.

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