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September 2, 2026
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Bundeskabinett bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer beschlossen. Vorgesehen sind Entlastungen vor allem für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für Familien. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Entlastungsvolumen jährlich rund zehn Milliarden Euro betragen.

Die Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten und im Jahr 2028 vollständig wirksam werden. Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass neben Spitzenverdienern auch Unternehmen zusätzlich belastet würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, die geplanten Entlastungen würden die Inflation kaum ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten daher nicht wesentlich stärken.

Zuletzt hatte auch Bundeswirtschaftsministerin Reiche den Entwurf kritisiert. Sie bemängelte insbesondere, dass kein Ausgleich für die sogenannte kalte Progression vorgesehen sei. Finanzminister Klingbeil wies darauf hin, dass die Kritik zugleich den Bundeskanzler treffe. Der Koalitionsausschuss habe die Pläne seines Ministeriums gebilligt.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags. Der steuerfreie Betrag zur Sicherung des Existenzminimums soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im kommenden Jahr steigen. Für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen.

Auch der Beginn des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent soll nach hinten verschoben werden. Er soll künftig ab einem Einkommen von 70.600 Euro greifen, statt wie bisher ab 69.879 Euro.

Die bisherige Reichensteuer soll aufgeteilt werden. Ein Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro gelten. Für Jahreseinkommen ab 280.000 Euro ist eine neue Steuer von 47 Prozent vorgesehen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Mit dieser Pauschale können Beschäftigte beruflich bedingte Ausgaben wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen.

Familien sollen durch höhere Leistungen entlastet werden. Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro je Kind und Monat zunächst auf 267 Euro und im übernächsten Jahr auf 272 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und anschließend auf 10.236 Euro angehoben werden.

Das Finanzministerium erwartet, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen dadurch mehr Netto vom Brutto erhält. Als Beispiel nennt es ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro Bruttoeinkommen im Monat und zwei Kindern. Für diesen Haushalt sei 2028 eine Entlastung von 632 Euro im Jahr möglich. Bei einer alleinstehenden Person mit 5.000 Euro Bruttomonatsgehalt, etwa einem Ingenieur, soll die Steuerentlastung 2028 rund 192 Euro betragen.

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