Eine Initiative von Juristen stellt den bisherigen Gebrauch mehrerer alltäglicher und juristischer Begriffe infrage. In einem Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt die „Initiative offene Rechtswissenschaft“ einen sensibleren Sprachgebrauch. Je nach Zusammenhang könne etwa statt „Mutter“ oder „Vater“ auch von einem „Elternteil“ gesprochen werden.
Das Glossar enthält laut FAZ zahlreiche weitere Formulierungsvorschläge. Die Autoren stufen bestimmte Begriffe als diskriminierend, stigmatisierend oder zumindest problematisch ein. So wird für „Analphabet“ die Bezeichnung „gering literalisierter Mensch“ vorgeschlagen.
Auch der Ausdruck „Ausländer“ soll möglichst vermieden werden, da er häufig abwertend verwendet werde. Als Alternative nennt die Initiative unter anderem „Person mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit“.
Der Begriff „Behinderter“ wird ebenfalls kritisch bewertet. Empfohlen wird stattdessen die Formulierung „Mensch mit Behinderung“. Damit solle die Person und nicht die Einschränkung im Mittelpunkt stehen.
Das Verzeichnis bezieht sich zudem auf institutionelle und juristische Begriffe. Aus einem „V-Mann“ soll eine „V-Person“ werden, aus dem „Verfassungsgeber“ die „verfassungsgebende Gewalt“. Für „Täter“ wird „Täterschaft“ vorgeschlagen. Auch die Bezeichnung „Ausländerbehörde“ führt das Glossar auf. Als mögliche Alternative wird ein „Welcome Center“ genannt.
Die Autoren betonen laut FAZ, dass es sich um ein „lebendiges Glossar“ handele. Die Sammlung könne demnach fortlaufend erweitert werden. Ziel sei es, problematische Begriffe zusammenzutragen und alternative Formulierungen vorzuschlagen.
Die Vorschläge stoßen auf Kritik. Gegner der Initiative sehen darin eine Bestätigung ihrer langjährigen Vorwürfe, wonach einfaches und allgemein verständliches Deutsch durch komplizierte Sprachkonstruktionen ersetzt werde. Der Sprachwissenschaftler Helmut Glück bezeichnete das Gendern in der Zeitschrift Forschung & Lehre als „wissenschaftsfremder Übergriff auf die deutsche Sprache“.