Ein 34-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er mit seinem Auto durch eine belebte Fußgängerzone in Leipzig gefahren sein soll. Bei der etwa einminütigen Fahrt am 4. Mai starben zwei Menschen, sechs weitere wurden verletzt. Die Anklage lautet unter anderem auf zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen.
Nach Angaben der Anklage raste der damals 33 Jahre alte Mann mehrere hundert Meter durch die gut besuchte Leipziger Innenstadt. Dabei soll er auf bis zu 90 Stundenkilometer beschleunigt und mehrere Menschen erfasst haben.
Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann kamen ums Leben. Die Verletzten waren zwischen 21 und 87 Jahre alt. Ein 75-jähriger Mann und eine 84-jährige Frau wurden schwer verletzt. Zahlreiche Passanten konnten sich nach den Angaben nur durch einen Sprung in Sicherheit bringen.
Der Fahrer brachte das Auto selbst zum Stehen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Zunächst wurde er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Inzwischen sitzt er in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Im Prozess geht es vor allem um das Motiv und die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich spätestens am Vorabend endgültig dazu entschlossen hatte, Menschen auf seiner Fahrstrecke mit dem Fahrzeug zu erfassen und zu töten. Ein politisches oder religiöses Motiv sehen die Ermittler nach bisherigen Angaben nicht.
Der Mann war wenige Tage vor der Tat freiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen und Ende April entlassen worden. Außerdem war er bereits polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte in seinem sozialen Umfeld.
Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster zufolge gab es eine Gefährderansprache und Interventionsgespräche mit dem Beschuldigten. Hinweise auf die Notwendigkeit einer Freiheitsentziehung habe es jedoch nicht gegeben.
Wenige Tage nach der Fahrt wurde bekannt, dass der Mann die Tat möglicherweise bereits im April angekündigt hatte. In einer Chatnachricht an seine Frau soll er geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“. Die Polizei erfuhr laut Schuster erst im Zuge der Ermittlungen von der Nachricht.
Ein vorläufiges Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen ergab laut Anklagebehörde keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Im Verfahren sollen neben einem psychiatrischen Gutachter auch Experten für Verkehrsanalytik und Rechtsmedizin gehört werden. Zum Prozessauftakt wird zunächst die Verlesung der Anklage erwartet.
Dem Verfahren haben sich neun Nebenkläger angeschlossen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind zunächst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli des kommenden Jahres vorgesehen.
Die Tat löste bundesweit eine Diskussion über die Sicherheit in Innenstädten aus. Wenige Tage nach der Fahrt ergriff die Stadt Leipzig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.

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