Ein Gericht in Oslo hat entschieden, die Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby nicht zu verlängern. Ob der 29-Jährige tatsächlich freikommt, war zunächst jedoch unklar, weil die Anklage umgehend Berufung gegen die Entscheidung einlegte.
Nach Angaben des norwegischen Fernsehsenders NRK beantragte die Staatsanwaltschaft zudem eine aufschiebende Wirkung. Damit soll verhindert werden, dass Høiby vor einer Entscheidung über die Berufung aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Høiby sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Seit dem Sommer verbrachte er die Haft mit elektronischer Fußfessel zu Hause bei seiner Mutter, der norwegischen Königin Mette-Marit, und seinem Stiefvater, König Haakon VIII., auf dem Gut Skaugum.
Die Untersuchungshaft war bislang regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert worden. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag auf eine Fortsetzung der Haft mit einer möglichen Wiederholungsgefahr.
Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. In dem Verfahren wurden insgesamt 40 Anklagepunkte verhandelt. Im Mittelpunkt standen unter anderem schwerwiegende Vorwürfe nach norwegischem Recht, die vier Frauen betrafen.
Høiby soll Frauen missbraucht und dabei gefilmt haben, während sie schliefen. Von zwei der entsprechenden Vorwürfe wurde er freigesprochen. Die Taten bestritt er.
Der Norweger will das Urteil anfechten. Ein Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr beginnen. Bis zur Entscheidung über die Berufung der Anklage blieb zunächst offen, wann Høiby die Untersuchungshaft tatsächlich verlassen kann.

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