Für online bestellte Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird eine neue Bearbeitungsgebühr fällig. Die zeitlich unbefristete Abgabe beträgt zwei Euro pro Warenposition und gilt für Sendungen aus Drittländern wie China, den USA oder der Schweiz.
Entrichten müssen die Gebühr Online-Händler oder Importeure. Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit nicht unmittelbar zahlungspflichtig. Allerdings wird erwartet, dass Unternehmen die zusätzlichen Kosten teilweise über höhere Produktpreise weitergeben.
Besonders betroffen sein dürften Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress, die große Mengen günstiger Waren nach Europa verschicken. Nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland könnten sich die Preise für Kundinnen und Kunden dadurch erhöhen. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland rechnet vor allem bei Niedrigpreisprodukten mit geringen Gewinnmargen mit Aufschlägen.
Die Gebühr wird je sogenannter Warenposition erhoben. Gemeint ist damit ungefähr eine Produktgruppe, etwa Schuhe, Schrauben oder Stifte. Enthält eine Sendung mehrere solcher Gruppen, kann die Abgabe entsprechend mehrfach anfallen.
Zusätzlich gilt bereits seit Juli ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Warengruppe für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland. Zuvor konnten Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Enthält ein Paket beispielsweise ein T-Shirt, eine Uhr und einen Schneebesen, fallen dafür nach den geltenden Regeln drei Euro Zoll je Warengruppe an.
Mit der neuen Bearbeitungsgebühr will die EU die Zahl der Billigpakete begrenzen und die Kosten für die Zollkontrollen decken. Im Jahr 2025 erreichten rund sechs Milliarden Pakete die Zollämter der EU. Nach Angaben der EU-Staaten kamen 90 Prozent davon aus China. Das entspricht mehr als 16 Millionen kleinen Sendungen pro Tag.
Ob die zusätzliche Abgabe die Paketmengen dauerhaft verringert, ist noch offen. Nach Angaben der EU-Kommission ging die Zahl der Pakete in den Monaten Juli, August und September im Vergleichszeitraum durchschnittlich um mehr als 60 Prozent zurück. Dennoch erreichten weiterhin rund fünf Millionen Sendungen täglich die EU. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Maßnahmen seien daher noch nicht möglich.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Online-Marktplätze unterschiedlich mit dem pauschalen Zoll umgehen. Kundinnen und Kunden sollten die Preisaufstellung beim Kauf genau prüfen und Preise vergleichen.

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