Erding: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Polizisten nach Schuss auf Soldaten

Bei einer Militärübung in Erding ist am 22. Oktober 2025 ein Bundeswehrsoldat durch scharfe Munition im Gesicht getroffen und schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat dennoch entschieden, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten einzuleiten.

Der Soldat überlebte den Schuss, muss nach den vorliegenden Angaben jedoch mit einer dauerhaften Entstellung leben. Bei dem Verletzten handelt es sich um Hauptfeldwebel Sven H.

In Erding waren an diesem Tag rund 500 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und der US-Armee an der Operation „Marshal Power 2025“ beteiligt. Die Übung sollte auf den Verteidigungsfall vorbereiten. Die eingesetzten Polizisten wussten nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht, dass die Situation Teil einer laufenden Militärübung war.

Nachdem auf die Beamten irrtümlich mit Platzpatronen geschossen worden war, eröffneten drei Polizisten mit scharfer Munition das Feuer. Einer der Schüsse traf den Bundeswehrsoldaten. Welcher der drei Beamten die Verletzung verursacht hat, soll bislang nicht feststehen.

Die Anwälte des Soldaten kritisieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Alexander Stevens erklärte, sein Mandant werde durch die Verletzung dauerhaft an den Vorfall erinnert. Gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler und Anwalt Holm Putzke bemängelt Stevens, dass ein möglicher Anfangsverdacht nicht ausreichend geprüft worden sei.

Nach Darstellung der Anwälte war die Polizei vorab über die Großübung informiert. Noch vor dem Schusswechsel sei über den Polizeifunk offenbar mitgeteilt worden, dass sich eine der bewaffneten Personen als Bundeswehrsoldat zu erkennen gegeben habe. Diese Information habe jedoch möglicherweise nicht alle Einsatzkräfte erreicht.

Stevens und Putzke wollen gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut Beschwerde einlegen. Sie halten unter anderem die Prüfung eines möglichen versuchten Totschlags sowie einer fahrlässigen Körperverletzung für erforderlich. Zugleich betonen sie, dass es nicht um eine Vorverurteilung der Polizisten gehe.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung mit der unübersichtlichen Lage vor Ort. Ein Bundeswehrsoldat habe die Polizisten für einen Teil der Übung gehalten und mit Platzpatronen auf sie geschossen. Die Beamten hätten nicht gewusst, dass keine scharfe Munition verwendet wurde, und seien deshalb von einem tatsächlichen Angriff ausgegangen.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft befanden sich die Polizisten in einer vermeintlichen Notwehrlage. Der Irrtum sei unter den konkreten Umständen unvermeidbar gewesen. Deshalb sei den Beamten kein strafbares Verhalten vorzuwerfen.

Für die Aufklärung wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 48 Zeugen vernommen. Außerdem wurden der Informationsfluss zwischen Bundeswehr und Polizei ausgewertet sowie waffentechnische und rechtsmedizinische Untersuchungen vorgenommen.


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