Duisburger Staatsanwaltschaft klagt Lehrerin nach 16 Jahren Krankheit an

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen eine 62-jährige Lehrerin erhoben. Sie soll 16 Jahre lang krankgeschrieben gewesen sein und dennoch weiterhin Dienstbezüge erhalten haben.

Nach Angaben der Ermittler besteht gegen die Frau der hinreichende Tatverdacht des Betruges in elf besonders schweren Fällen sowie der Urkundenfälschung in zwei Fällen. Insgesamt soll sie während des relevanten Zeitraums mehr als 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben.

Der Lehrerin wird vorgeworfen, zwischen März 2021 und März 2025 insgesamt zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Berufskolleg Wesel eingereicht zu haben. Damit soll sie den Eindruck erweckt haben, wegen einer Erkrankung dienstunfähig zu sein.

Nach Darstellung der Anklage wusste die Beschuldigte jedoch, dass sie entgegen den vorgelegten Bescheinigungen gesundheitlich in der Lage gewesen sei zu arbeiten. Sie soll die Bescheinigungen eingereicht haben, um trotz ihres Fernbleibens weiterhin ihre vollen monatlichen Dienstbezüge zu bekommen.

Auch im September 2025 soll die Frau erneut Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben. Zu diesem Zeitpunkt soll sie ebenfalls dienstfähig gewesen sein. Der Zeitraum vor dem Jahr 2021 gilt laut Staatsanwaltschaft als verjährt.

In der Vergangenheit hatte es zudem Hinweise gegeben, dass die Frau während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben soll. Dazu machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Konkrete Anhaltspunkte für die tatsächliche Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit während des Tatzeitraums hätten sich bei den Ermittlungen nicht ergeben.

Zusätzlich wird die Lehrerin verdächtigt, zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst erstellt zu haben. Diese sollen von einer nicht existierenden Ärztin ausgestellt worden sein. Die Frau soll die Dokumente verwendet haben, um ihre Tauchtauglichkeit nachzuweisen.

Zu den Vorwürfen hat sich die Angeschuldigte bislang nicht geäußert. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Auf besonders schweren Betrug steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Urkundenfälschung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.


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