Der Musiker Stevie Wonder hat in Los Angeles eine Räumungsklage gegen Carmen Efferson eingereicht. Sie soll seit 1988 kostenlos in einem Haus des Musikers leben. Wonder verlangt offenbar, dass sie das Anwesen verlässt.
Efferson soll laut der Klageschrift im Juli dieses Jahres Gutachtern den Zutritt zu dem Haus verweigert haben. Im August habe sie das Gebäude trotz einer 30-tägigen Kündigungsfrist nicht verlassen.
Wonder und Efferson sollen früher eine Beziehung geführt und zeitweise verlobt gewesen sein. Nach Angaben aus der Klage trafen sie 1988 offenbar eine mündliche Vereinbarung. Demnach durfte Efferson das Haus mietfrei bewohnen.
Vertreter des Musikers hätten anschließend mehrfach versucht, das Gebäude zu betreten. Als Grund wird in den Unterlagen genannt, dass Versicherungsangelegenheiten aktualisiert werden sollten. Efferson soll mehrere Aufforderungen ignoriert haben, die Türen für eine Besichtigung zu öffnen.
Wie die Los Angeles Times berichtet, geht aus einem E-Mail-Austausch zwischen Efferson und Wonders Anwältin hervor, dass sich die Frau „belästigt“ gefühlt habe. Sie forderte die Juristin demnach auf, ihren „rassistischen, kaltherzigen Tonfall“ zu unterlassen.
Offenbar war Efferson davon ausgegangen, mit einem weißen Mann zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang sprach sie von „weißem, männlichem Privileg“. Ein weiteres Mitglied aus Wonders Team wies die Darstellung zurück und erklärte, die Anwältin sei weder „rassistisch, kaltherzig, weiß noch männlich“.
Wonders Anwälte geben außerdem an, Efferson im Oktober erneut drei Tage Zeit zum Verlassen des Hauses gegeben zu haben. Nun beschäftigt der Streit ein Gericht in Los Angeles.
Mit der Klage soll offenbar das Ende des Mietverhältnisses erreicht werden. Zudem fordert Wonder die Übernahme der Anwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 600 US-Dollar. Eine gerichtliche Entscheidung liegt in dem vorliegenden Material nicht vor.

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