Neue Leitlinie gibt 45 Empfehlungen zum Umgang mit Sterbewünschen

Eine neue Leitlinie soll Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen Orientierung im Umgang mit Menschen geben, die nach assistiertem Suizid fragen. Das Dokument enthält 45 konkrete Empfehlungen für eine ethisch und rechtlich komplexe Situation.

Vorgestellt wurde die Leitlinie mit dem Titel »Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung« nach rund zweijährigen Beratungen. Beteiligt waren Experten aus Medizin, Psychotherapie und Ethik. Die Universitätsmedizin Halle teilte mit, dass das Dokument im Gesundheitswesen Orientierung schaffen soll.

Hintergrund sind nach Angaben aus dem Gesundheitswesen häufiger werdende Anfragen nach Hilfe beim Suizid. Vor allem im Zusammenhang mit älteren Menschen wurden deshalb wiederholt klare und sichere Regelungen gefordert.

Als ersten zentralen Schritt sieht die Leitlinie ein vertieftes Gespräch vor. Dabei sollen die Hintergründe und Motive des Sterbewunsches in einer wertschätzenden Atmosphäre und ohne Druck besprochen werden. Ziel ist es, zu klären, ob die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen einen Suizid vorliegen.

Anschließend sollen Betroffene gezielt informiert und beraten werden. Dazu gehören auch Hinweise auf mögliche Handlungsalternativen, die Auswirkungen auf Dritte sowie die Risiken einer fehlerhaften Durchführung.

Die Leitlinie empfiehlt mindestens zwei Beratungsgespräche mit einem Abstand von vier Wochen. Die Gespräche sollen möglichst von zwei Fachärztinnen oder Fachärzten geführt werden, darunter einer Person mit Fachgebiet psychische Krankheiten.

Ein Schwerpunkt des Dokuments ist die Prüfung der sogenannten Freiverantwortlichkeit. Eine Entscheidung aus freiem Willen gilt als rechtlich notwendige Voraussetzung für einen assistierten Suizid. Beurteilen sollen dies mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine fachärztlich qualifiziert ist. Mindestens eine der beiden Personen soll nicht an den weiteren Schritten des assistierten Suizids beteiligt sein.

Eine psychische Erkrankung schließt eine freiverantwortliche Entscheidung der Leitlinie zufolge nicht grundsätzlich aus.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist die Zahl assistierter Suizide in Deutschland gestiegen. Für 2025 wurden mehr als 1200 Fälle von Suizidhilfeorganisationen gemeldet. Zugleich wird von einer vermutlich hohen Dunkelziffer ausgegangen. Das Gericht hatte das Verbot geschäftsmäßiger, also auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe aufgehoben. Vorstöße für ein Gesetz zur Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag gescheitert.


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