Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf beschlagnahmte Tonaufnahmen einer „Zeit“-Journalistin vorerst gestoppt. Die Dateien dürfen nach der Entscheidung weder geöffnet noch ausgewertet werden.
Die Aufnahmen von Anne Kunze waren im Zusammenhang mit dem Prozess gegen die Steakhaus-Erbin Christina Block sichergestellt worden. Die „Zeit“ wertet die Maßnahme als schweren Eingriff in den journalistischen Quellenschutz und geht dagegen vor.
Nach Informationen von BILD liegen die Tonaufnahmen bislang ungeöffnet und versiegelt in einem Tresor. Damit ist der Streit jedoch noch nicht abschließend entschieden.
Nun muss das Hanseatische Oberlandesgericht prüfen, ob die Sicherstellung rechtmäßig war. Außerdem soll geklärt werden, wie weit der Schutz journalistischer Quellen in diesem Fall reicht.

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