Kabarettist Günther Paal wegen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt

Der österreichische Kabarettist Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, ist wegen des sexuellen Missbrauchs eines drei Jahre alten Kindes zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich muss er dem Kind 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mitangeklagt waren die Mutter und die Großmutter des Kindes. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Frauen vor, Paal später mit belastenden Fotos erpresst zu haben. Die Mutter Petra K. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die Großmutter Edith L. zu zwei Jahren und drei Monaten.

Der Fall nahm seinen Ausgang im Jahr 2014. Paal hatte Edith L. und deren Tochter über eine Kontaktanzeige kennengelernt. Nach Angaben der Ermittler kam es anschließend über mehrere Jahre zu regelmäßigen Treffen, für die Paal teilweise hohe Geldbeträge gezahlt haben soll.

Nachdem Petra K. Mutter geworden war, wurde auch das damals drei Jahre alte Mädchen in die Treffen einbezogen. Nach Überzeugung des Gerichts kam es dabei zu sexuellen Übergriffen auf das Kind.

Später entwickelte sich daraus ein Verfahren wegen Erpressung. Anfang 2025 sollen die Frauen von Paal zunehmend höhere Geldsummen gefordert haben. Nach eigenen Angaben zahlte der Kabarettist insgesamt 159.000 Euro, bevor er sich selbst bei der Polizei anzeigte.

Die letzte Geldübergabe wurde am 5. Juni 2026 von der Polizei überwacht. Als Edith L. nahe dem Wiener Hauptbahnhof 30.000 Euro entgegennahm, wurde sie festgenommen. Die Ermittler dokumentierten danach weitere Drohungen gegen Paal.

Im Prozess erklärte Petra K., sie habe ein Foto des Übergriffs auf ihr Kind erfunden. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler jedoch 960 Missbrauchs-Darstellungen bei Paal.

Der Kabarettist hatte die Vorwürfe bereits in einem Facebook-Video eingeräumt. Der Vorsitzende Richter Philipp Krasa sah bei Paal jedoch keine ausreichende Einsicht. Kritisch bewertete er insbesondere dessen Aussage, das Kind habe durch die Taten offenbar keinen Schaden genommen.

Paal und Edith L. akzeptierten das Urteil. Rechtskräftig ist es noch nicht, weil die Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel prüft.


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