Polens Sejm stimmt für Lockerung des Abtreibungsrechts

—

von

in

Das polnische Parlament hat für eine Lockerung des strengen Abtreibungsrechts gestimmt. Zwei Gesetzentwürfe aus dem Mitte-Links-Bündnis von Regierungschef Donald Tusk erhielten im Sejm die nötige Mehrheit.

Der erste Entwurf sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche wieder zu erlauben, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere und irreparable Fehlbildung oder eine lebensbedrohliche Krankheit des Fötus besteht. Dafür stimmten 233 Abgeordnete, 203 votierten dagegen.

Eine solche Regelung hatte in Polen bereits bis Ende 2020 gegolten. Damals wurde sie von den höchsten Richtern des Landes als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben.

Die Umsetzung der beschlossenen Lockerungen ist jedoch unsicher. Die Gesetze müssen noch vom polnischen Präsidenten Karol Nawrocki unterzeichnet werden. Der von der konservativen PiS unterstützte Präsident dürfte ein Veto einlegen.

Nawrockis Kanzlei teilte mit, das Staatsoberhaupt werde die Gesetze „sachlich und inhaltlich prüfen“. Zugleich verwies sie auf frühere Äußerungen des Präsidenten zum Schutz des ungeborenen Lebens.

Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche und die Unterstützung dabei teilweise zu entkriminalisieren. Er wurde mit 217 zu 213 Stimmen angenommen und erhielt damit nur eine knappe Mehrheit.

Unter der vorherigen nationalkonservativen PiS-Regierung hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch bei schweren Fehlbildungen des Ungeborenen nicht abtreiben dürfen. Seitdem ist ein Schwangerschaftsabbruch in Polen nur nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest möglich oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.

Die Verschärfung hatte das polnische Abtreibungsrecht zu einem der strengsten in Europa gemacht und monatelange Massenproteste ausgelöst. Die Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch war eines der zentralen Wahlkampfversprechen von Tusks proeuropäischer Koalition, die Polen seit 2023 regiert.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert