EU-Parlament stärkt Erstattungsrechte bei Flugausfällen über Drittanbieter

Das Europäische Parlament hat für neue Regeln zur Erstattung bei Flugausfällen gestimmt. Künftig sollen auch Drittanbieter wie Online-Reiseplattformen den Preis einer Flugbuchung zurückzahlen, wenn der gebuchte Flug ausfällt.

Passagiere sollen damit bei einer Buchung über ein Vermittlungsportal grundsätzlich ebenso ihr Geld zurückerhalten wie bei einer direkten Buchung bei der Fluggesellschaft. Nach den geplanten Regeln müssen auch angefallene Vermittlungsgebühren erstattet werden.

Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für das Gesetz. Die Regelung ist Teil einer Ergänzung der Fluggastrechte. Der Rat der 27 EU-Länder muss den Änderungen noch endgültig zustimmen. Dieser Schritt gilt als Formalie.

Geplant ist außerdem ein einheitliches Formular für Erstattungs- und Entschädigungsanträge. Es soll künftig auf der Internetseite der EU-Kommission zum Herunterladen bereitstehen und für nahezu alle Verkehrsmittel gelten. Passagiere könnten es dann bei Reisen mit dem Flugzeug, dem Bus, der Bahn oder der Fähre verwenden.

Die neuen Vorgaben sollen zudem die Barrierefreiheit verbessern. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen sollen im Flugzeug künftig kostenlos mitfliegen können. Für Bus und Bahn gibt es diese Regelung bereits. Außerdem soll EU-weit einheitlich festgelegt werden, welche Hunde als Assistenzhunde anerkannt werden.

Transportunternehmen und Buchungsportale sollen ein Jahr Zeit für die Umstellung erhalten. Anschließend sollen die nationalen Aufsichtsbehörden kontrollieren, ob die Branche die neuen Vorgaben einhält. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. In Deutschland soll unter anderem das Luftfahrt-Bundesamt die Einhaltung prüfen.

Mit den Änderungen setzt die EU mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs in geltendes Recht um. Die neuen Bestimmungen ergänzen außerdem die im Sommer beschlossene Reform der Fluggastrechte, zu der auch mehr Übersichtlichkeit bei zusätzlichen Gepäckkosten gehört.


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