Das Landgericht Verden hat eine heute 64-jährige Hebamme im Zusammenhang mit dem Tod eines Babys zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Kind kam nach einer rund 35 Stunden dauernden Hausgeburt in einem Krankenhaus tot zur Welt. Ursache war laut den vorliegenden Angaben eine Sauerstoffunterversorgung.
Nach Einschätzung des Gerichts verstieß die Hebamme gegen medizinische Standards. Sie habe die Mutter, das Baby und den Verlauf der Geburt nicht ausreichend überwacht. Trotz des Verdachts auf einen Blasensprung und einer nicht fortschreitenden Geburt habe sie nicht rechtzeitig reagiert.
Der Vorsitzende Richter Markus Tittel sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe gegen Regeln der medizinischen Kunst und gegen jede Vernunft gehandelt. Ihre Verpflichtung sei es gewesen, einzugreifen. Auch die Kommunikation zwischen der Hebamme und den Eltern sei vollständig gestört gewesen.
Nach Darstellung des Gerichts habe es keinen Ausweichplan gegeben, weil die Hebamme grundsätzlich davon überzeugt gewesen sei, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser sei.
Die Mutter des totgeborenen Babys trat im Prozess als Zeugin und Nebenklägerin auf. Sie schilderte unter Tränen, dass die Hebamme das Paar von einer Hausgeburt überzeugt habe. Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig und litt unter Herzrhythmusstörungen sowie Wassereinlagerungen. Die Hebamme habe darin jedoch kein Risiko gesehen.
Der Fall wurde bereits zum dritten Mal vor Gericht verhandelt. Im Jahr 2024 war die Hebamme zunächst zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte nach einer Revision der Verteidigung den Schuldspruch, verwies die Frage des Strafmaßes aber an ein neues Verfahren zurück. Damit stand bereits fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.
Mit dem aktuellen Urteil folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger Marc Osterkamp hatte eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten beantragt. Er betonte, seine Mandantin sei nicht allein schuld und verwies auf eine Mitverantwortung der Eltern. Die Mutter habe keinesfalls in ein Krankenhaus gewollt.
Die Hebamme erklärte in ihrem letzten Wort, sie würde vieles anders machen, wenn sie die Zeit zurückdrehen könnte. Sie räumte ein, Fehler gemacht zu haben, und sagte, dass sie sich diese bis heute nicht verzeihen könne. Der Verteidiger kündigte an, eine weitere Revision sei sehr wahrscheinlich. Zunächst müsse er dies jedoch mit seiner Mandantin besprechen.

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