Gericht gibt Lehrerin nach Übergriff eines Grundschülers recht

Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen durfte einen gewalttätigen Grundschüler an den Armen festhalten, um sich selbst und andere Kinder zu schützen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies einen Eilantrag des neunjährigen Schülers zurück.

Der Grundschüler aus Monheim hatte laut Gericht während des Unterrichts Mitschüler beschimpft und bedroht. Außerdem warf er Gegenstände und schlug und trat um sich. Auch seine Lehrerin habe er angegriffen, beleidigt und bespuckt.

Die Lehrerin packte den Jungen daraufhin an den Armen und hielt ihn fest. Zusammen mit einer weiteren Lehrerin leitete sie ihn aus dem Klassenraum auf den Flur.

Der Schüler hatte verlangt, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihn vor der Lehrerin schützt. Mit diesem Antrag hatte er keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich die Lehrerin gegen die massiven Gewalttätigkeiten verteidigen. Zugleich sei sie verpflichtet gewesen, Gefahren für die Mitschüler abzuwehren.

Schülerinnen und Schüler hätten zwar Anspruch auf einen gewaltfreien Unterricht, teilte das Gericht mit. Lehrkräfte dürften sich jedoch gegen akute Angriffe schützen und müssten Mitschüler in zumutbaren Fällen vor Gefahren bewahren.

Dabei müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wenn mehrere Maßnahmen gleichermaßen geeignet seien, müsse die mildeste gewählt werden. Auch das Alter und die Einsichtsfähigkeit des betroffenen Schülers seien zu berücksichtigen.

In diesem Fall wären die Lehrerin und die Mitschüler ohne ihr Eingreifen jedoch weiteren erheblichen Gefahren ausgesetzt gewesen, erklärte das Gericht. Der Beschluss erging am Freitag. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.


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