Anklage gegen AfD-Politiker Kevin Dorow wegen umstrittener Parole

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen den schleswig-holsteinischen AfD-Politiker Kevin Dorow erhoben. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, bei der Gründungsversammlung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ eine nationalsozialistische Propagandaparole verwendet zu haben.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörde sagte Dorow am 29. November 2025 gegen Ende seiner Bewerbungsrede für einen Vorstandsposten den Satz: „Jugend muss durch Jugend geführt werden“.

Die Versammlung fand in Gießen statt. Nach dem vorliegenden Material nahmen rund 800 Menschen daran teil. Dorows Rede wurde im Saal übertragen, live im Internet gestreamt und später auf einer Internetplattform veröffentlicht.

Die Staatsanwaltschaft bewertet den Ausspruch als eine während der NS-Zeit allgemein bekannte Parole der Hitlerjugend. Sie sei unter anderem von Adolf Hitler und Baldur von Schirach mehrfach zitiert worden. Die Anklage stützt sich auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. Dieser stellt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Dorow weist die Kritik an seiner Äußerung zurück. Nach Bekanntwerden des Satzes erklärte der AfD-Politiker, dieser stamme aus der Wandervogelbewegung und damit aus einer Zeit vor dem Nationalsozialismus. Die Hitlerjugend habe damals noch nicht existiert. Er sehe deshalb keinen Anlass, sich von der Aussage zu distanzieren, da sie inhaltlich nicht verwerflich sei.

Ob Dorow sich vor Gericht verantworten muss, ist mit der Anklageerhebung noch nicht entschieden. Zunächst muss das Amtsgericht Gießen prüfen, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht laut Staatsanwaltschaft bislang nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Dorow die Unschuldsvermutung.


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