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September 5, 2026
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Bundespolizei und BKA melden 33 Disziplinarverfahren nach Verlust von Dienstwaffen

Bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) sind in den vergangenen fünf Jahren Dutzende Disziplinarverfahren wegen verschwundener Dienstwaffen eingeleitet worden. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Demnach gab es insgesamt 33 Verfahren. Davon entfielen 30 auf die Bundespolizei und drei auf das BKA. Wie viele Waffen tatsächlich abhandengekommen sind, teilte das Ministerium nicht mit.

Auch Angaben dazu, wo die Dienstwaffen verschwanden und welche konkreten Gründe für ihren Verlust vorlagen, wurden nicht veröffentlicht. Das Innenministerium berief sich dabei auf Gründe des Staatswohls.

Eine Veröffentlichung der Zahlen, der regionalen Zuordnung und der Verlustgründe könne Rückschlüsse auf die materielle Einsatzbereitschaft und die Logistik der Sicherheitsbehörden zulassen. Dadurch könne die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährdet werden, erklärte das Ministerium.

Die Grünen halten diese Begründung für nicht ausreichend und haben Beschwerde eingelegt. Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic forderte, die Antwort öffentlich zu machen. Es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, zu erfahren, was mit Waffen und Munition bei Bundespolizei, BKA und Zollfahndungsdienst geschehen sei und in welchem Umfang es zu Verlusten und Diebstählen komme.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, bezeichnete verschwundene oder gestohlene Polizeiwaffen als erhebliche Gefahr. Die Vertraulichkeitseinstufung wirke wie ein Vertuschungsversuch. Nicht die Kenntnis der Zahlen, sondern die fehlenden Waffen seien ein Sicherheitsrisiko.

Die Angaben basieren auf der Antwort des Bundesinnenministeriums, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.

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