Der freie Journalist Mohamed Amjahid darf bis auf Weiteres nicht an einer offiziellen Wahlveranstaltung in Sachsen-Anhalt teilnehmen. Der Landtag lehnte seine Akkreditierung für den Wahlabend ab.
Zur Begründung verwies das Parlament auf „sicherheitsrelevante Bedenken“. Diese stützten sich den Angaben zufolge auf Erkenntnisse der Polizei.
Weitere Einzelheiten zu den genannten Erkenntnissen oder zu den konkreten Gründen für die Entscheidung enthält das vorliegende Material nicht.