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Bondo-Felssturz: Gericht spricht fünf Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei

Nach dem tödlichen Felssturz von Bondo in der Schweiz sind fünf Angeklagte freigesprochen worden. Das Regionalgericht Maloja sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis vorlagen.

Bei dem Felssturz im Jahr 2017 waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche. Die Schweizer Behörden tragen nach dem Urteil keine Mitschuld an den Folgen des Unglücks.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Verantwortlichen die Wanderwege hätten sperren müssen. In der Region hatte es lediglich Warntafeln gegeben. Zu den Angeklagten gehörten unter anderem ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.

Der Bergsturz ereignete sich am 23. August 2017 am 3369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein stürzten ins Tal und begruben mehrere Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke. Anschließende Murgänge zerstörten Gebäude im etwa vier Kilometer entfernten Bondo.

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, der schwere Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer legten dagegen Berufung ein und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage.

Ein später beauftragter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass eine Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre. Die Tochter eines deutschen Opfers erklärte der Nachrichtenagentur dpa vor dem Urteil, die Familie könne auch mit einem Freispruch leben. Entscheidend sei für sie gewesen, dass die Vorgänge in einem Gutachten korrekt aufgearbeitet würden.

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