Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt ein Bleiberechtsprojekt der Stadt Köln für ausreisepflichtige Ausländer auf den Prüfstand. Hintergrund ist die sogenannte Kölner Abschiebeaffäre und die Frage, ob auch Personen mit polizeilichen Erkenntnissen in das Programm aufgenommen wurden.
Fluchtministerin Schäffer von den Grünen erklärte in einer Sondersitzung des Landtags, es müsse sichergestellt werden, dass Straftäter nicht an dem Projekt teilnehmen. Nachforschungen hätten ergeben, dass Köln Dutzende Migranten aufgenommen habe, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten seien.
Gleichzeitig betonte Schäffer, dass bislang nicht erfasst sei, ob gegen diese Personen strafrechtliche Verfahren eingeleitet wurden oder ob es zu Verurteilungen kam. Sie warnte zudem davor, Geflüchtete unter Generalverdacht zu stellen. Die Stadt Köln weist die Vorwürfe nach den vorliegenden Angaben größtenteils zurück.
Die Zentralen Ausländerbehörden in Coesfeld und Unna hatten mehr als 6.500 ausreisepflichtige Menschen aus dem Irak und vom Westbalkan benannt. Rund 500 von ihnen fielen in die Zuständigkeit der Stadt Köln.
Auf ein Amtshilfeangebot zur Abschiebung ging die Stadt nicht ein. Stattdessen überwies sie etwas mehr als 200 Personen in ihr Bleiberechtsprojekt. Nach Angaben aus den Nachforschungen lagen bei 119 dieser Menschen polizeiliche Erkenntnisse vor.
Das Kölner Projekt richtet sich an Ausländer, die zwar ausreisen müssen, nach den vorliegenden Angaben aber gut integriert sind. Es soll ihnen ermöglichen, dennoch in Deutschland zu bleiben. Die Landesregierung will nun prüfen, ob die Aufnahmebedingungen eingehalten wurden und wie mit den polizeilichen Erkenntnissen umgegangen wurde.
Die Nachricht gehört zu einer am 2. September 2026 im Programm Deutschlandfunk verbreiteten Meldung.