Für fast alle Menschen ist ein gültiger Reisepass die Voraussetzung für eine Auslandsreise. Eine besondere Ausnahme gilt jedoch für drei Personen: König Charles III. sowie Japans Kaiser Naruhito und Kaiserin Masako dürfen ohne regulären Reisepass reisen.
Das Privileg des britischen Monarchen ergibt sich aus seiner besonderen Stellung. Nach Angaben der offiziellen Website der britischen Königsfamilie benötigt der amtierende Monarch bei Auslandsreisen keinen britischen Reisepass. Stattdessen wird ein besonderes Dokument ausgestellt. Darin werden andere Staaten gebeten, den Inhaber ungehindert passieren zu lassen und ihm Schutz sowie Unterstützung zu gewähren.
König Charles III. übernahm diese Regelung nach dem Tod seiner Mutter, Queen Elizabeth II. Für die übrigen Mitglieder der britischen Königsfamilie gilt die Ausnahme nicht. Sie reisen mit regulären Reisepässen.
Auch das japanische Kaiserpaar nimmt eine Sonderstellung ein. Für Kaiser Naruhito und Kaiserin Masako wird kein gewöhnlicher Reisepass ausgestellt. Laut einem bereits 1971 in einem japanischen Ministeriumsdokument festgehaltenen Grundsatz wäre es „höchst unangemessen“, dem Kaiser oder der Kaiserin einen Reisepass auszustellen.
In dem Dokument wird zudem erklärt, es sei „höchst unangebracht“, die beiden bei der Einreise wie normale Bürger zu behandeln. Anstelle eines Passes nutzen sie das entsprechende Dokument des Ministeriums. Das japanische Außenministerium muss das Zielland allerdings rechtzeitig über den geplanten Besuch informieren.
Für die anderen Mitglieder der japanischen Kaiserfamilie gilt diese Sonderregel nicht. Sie reisen mit Diplomatenpässen.
Die Regelung ist deutlich weiter gefasst als die visumfreie Einreise, die viele Reisende kennen. Deutsche Staatsbürger können laut dem aktuellen Passport Index der Beratungsfirma Henley & Partners derzeit in 186 Länder einreisen, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. Einen Reisepass benötigen sie dafür dennoch.
Auch der Papst ist von der Passpflicht nicht grundsätzlich ausgenommen. Für Auslandsreisen nutzt er reguläre Ausweispapiere des Staates der Vatikanstadt oder die Dokumente des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Die Angaben zu den Sonderregelungen stammen unter anderem von der offiziellen Website der britischen Königsfamilie, einem japanischen Ministeriumsdokument sowie den im Ausgangsbericht genannten Portalen TRAVELBOOK und Asienspiegel.