Die Lärmschutzvorgaben für Sportplätze werden offenbar nicht gelockert. Die Bundesregierung lehnte einen entsprechenden Vorstoß der Sportministerkonferenz ab, wie die Sportschau berichtete.
Die Länder wollten erreichen, dass der Betrieb von Sportvereinen rechtlich ähnlich behandelt wird wie Kinderlärm. Für Geräusche von Kindertageseinrichtungen und Spielplätzen gelten bereits seit 2011 Sonderregelungen. Diese sollten nach dem Willen der Sportminister auch auf den Jugendsport ausgeweitet werden.
Hintergrund sind wiederkehrende Konflikte zwischen Sportvereinen und Anwohnern. Nach den geltenden Vorgaben darf es auf Sportanlagen in reinen Wohngebieten tagsüber beispielsweise nicht lauter als 50 Dezibel sein. Das kann den Trainingsbetrieb und die Austragung von Punktspielen zeitlich einschränken.
Das Bundesumweltministerium verwies dem Bericht zufolge auf rechtliche Bedenken. Eine Umsetzung des Beschlusses der Sportministerkonferenz würde faktisch die Aufhebung der Sportanlagenlärmschutzverordnung bedeuten. Damit wären weitreichende Folgen und mehr Rechtsunsicherheit verbunden.
Die bestehenden Regeln bleiben damit vorerst bestehen. Die Nachricht wurde am 1. September 2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.