Schlagwort: Türklingel
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Halloween: Mieter dürfen die Türklingel grundsätzlich stummschalten
Mieter dürfen ihre Türklingel an Halloween grundsätzlich stummschalten. Rechtsexpertin Wibke Werner erklärt jedoch, wann das problematisch werden kann.

Mieter dürfen ihre Türklingel an Halloween grundsätzlich stummschalten. Rechtsexpertin Wibke Werner erklärt jedoch, wann das problematisch werden kann.