Die Basisrente eines Lesers wirft wenig Erträge ab. Er will daher raus. Kündigen kann er die Versicherung aber nicht. Ein Anwalt erklärt die Alternativen.
Arbeitnehmer nutzen die Altersteilzeit für den Übergang in den Ruhestand. Allerdings ist der Zugang beschränkt, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschied.
Aus dem WiWo-Archiv: Unser Leser ist Beamter in Bayern. Vor Dienstantritt hatte er aber gesetzliche Rentenbeiträge gezahlt. Für einen Rentenanspruch reichen die nicht. Was nun?
Politiker wie Markus Söder oder Karl Lauterbach muss man nicht unbedingt mögen – aber in Sachen Altersvorsorge haben sie alles richtig gemacht. Eine Beispielrechnung für Berufseinsteiger. Die Finanzkolumne.
Bundesweit ist mehr als jede zweite Frau trotz langjähriger Versicherung von niedrigen Renten betroffen. Ost und West machen allerdings nur bei Männern einen großen Unterschied.
Vier Prozent jährlich entnehmen, und das Vermögen reicht bis ans Lebensende? Daten mehrerer Jahrzehnte zeigen, wann diese Faustregel funktioniert hat – und wann nicht.