Der Sahnepudding Schokolade von Landliebe steht auf dem Portal „Lebensmittelklarheit“ in der Kritik. Grund ist der Vorwurf der Verbraucherzentrale, dass das Produkt zwar mit Schokoladenstücken auf der Verpackung dargestellt wird, in der Zutatenliste aber keine Schokolade enthalten ist.
Aufgeführt sind stattdessen unter anderem neun Prozent Schokoladenpulver aus Zucker und Kakao sowie 0,9 Prozent fettarmer Kakao. Schokolade oder Kakaobutter werden in der Zutatenliste des Puddings nicht genannt. Den Angaben zufolge besteht das Produkt außerdem zu 80 Prozent aus Sahne. Weitere Bestandteile sind Zucker, modifizierte Stärke und Stärke.
Die Verbraucherschützer halten die Aufmachung deshalb für irreführend. Nach ihrer Darstellung könnten die abgebildeten Schokoladenstücke bei Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass tatsächlich Schokolade im Pudding enthalten ist.
Wann ein Produkt oder eine Zutat als „Schokolade“ bezeichnet werden darf, ist in Deutschland in der Kakaoverordnung geregelt. Voraussetzung ist demnach ein Anteil von mindestens 35 Prozent Kakaobestandteilen. Davon müssen mindestens 18 Prozent auf Kakaobutter und 14 Prozent auf fettfreie Kakaotrockenmasse entfallen. Werden pflanzliche Fette wie Palmöl verwendet, darf ihr Anteil höchstens fünf Prozent betragen.
Zusätzlich verweist die Verbraucherzentrale auf die Lebensmittelinformationsverordnung. Diese untersagt eine Irreführung durch die Aufmachung, Kennzeichnung oder Darstellung von Lebensmitteln. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer verstößt die Gestaltung des Landliebe-Puddings gegen diesen Grundsatz.
Das Unternehmen hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Die Kritik und die Angaben zur Zutatenliste wurden auf dem Portal „Lebensmittelklarheit“ veröffentlicht.