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„Zwei-Faktor-Authentifizierung“ erhält Negativpreis als „Wortgetüm des Jahres“

Der Ausdruck „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ ist zum „Wortgetüm des Jahres“ gewählt worden. Eine Jury aus Erwachsenen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz vergab den Negativpreis anlässlich des Weltalphabetisierungstags.

Der Begriff bezeichnet ein Sicherheitsverfahren für den Zugang zu Internetseiten. Neben Benutzername und Passwort ist dabei ein zweiter Schritt zur Identifizierung erforderlich. Dafür kann beispielsweise eine Transaktionsnummer, kurz TAN, eingegeben werden. Diese wird von einem speziellen Zusatzprogramm erzeugt, das zuvor heruntergeladen werden muss.

Initiatoren des Negativpreises sind die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, die Stiftung Grundbildung Berlin und die Berliner Alpha-Bündnisse. Sie kritisieren die sprachliche Komplexität des Ausdrucks.

„Zwei-Faktor-Authentifizierung“ umfasst den Angaben zufolge 27 Buchstaben und neun Silben. Zusätzlich erschwerten verschiedene Schreibweisen, die Verbindung mehrerer Fremdwörter und der fachsprachliche Charakter das Verständnis. Dadurch könne der Begriff zu einer Hürde im Umgang mit einer Funktion werden, die eigentlich dem Schutz der Nutzer dienen soll.

Nach Einschätzung der Initiatoren wird dadurch die Teilhabe erschwert. Besonders betroffen seien Menschen, die zusätzlich wenig technikaffin seien.

Im vergangenen Jahr hatte die Jury den Ausdruck „Antidiskriminierungsbeauftragte“ zum „Wortgetüm des Jahres“ gekürt.

Die Meldung wurde am 8. September 2026 im Programm des Deutschlandfunks gesendet.

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