Ein 67-jähriger Passagier soll sich auf einem Flug von Dallas/Fort Worth nach Newark gewalttätig verhalten haben. Andere Reisende überwältigten den Mann und fixierten ihn mit Klebeband und Kabelbindern an seinem Sitz. Nun wurde bekannt, dass es sich bei dem Passagier um einen Führungskraft einer Immobilienfirma handeln soll.
Nach Angaben des US-Fernsehsenders „KVOA“ ist Arthur L. als „Vice President“ bei der Long Realty Company in Tucson tätig gewesen. Das Unternehmen gilt als eines der größten Immobilienunternehmen im US-Bundesstaat Arizona. Nach dem Vorfall soll die Firma den Mann entlassen haben. Sein Profil auf der Online-Plattform LinkedIn ist den Angaben zufolge ebenfalls verschwunden.
Der Zwischenfall ereignete sich auf American-Airlines-Flug 618. Arthur L. soll zunächst seinen Sitznachbarn angeschrien haben und dabei betrunken gewirkt haben. Als ein Flugbegleiter versuchte, ihn zu beruhigen, soll der Mann Mitarbeiter der Fluggesellschaft und andere Passagiere rassistisch und homophob beleidigt haben.
Ein Polizist, der sich an Bord befand, schilderte der „New York Post“, der Passagier habe abfällige Bemerkungen und vulgäre Ausdrücke verwendet. Diese seien auch für Frauen in der Reihe hinter ihm beleidigend gewesen.
Anschließend soll Arthur L. seinen Sitznachbarn geschlagen haben. Als eine Frau eingriff, habe er sie weggestoßen. Drei weitere Passagiere überwältigten den Mann schließlich. Sie banden ihn mit Klebeband und Kabelbindern an seinem Sitz fest. Auf Fotos ist zu sehen, dass auch seine Hände und sein Kopf fixiert wurden.
Wegen des Vorfalls wurde das Flugzeug nach Baltimore umgeleitet. Dort nahm die Polizei den 67-Jährigen fest. Danach konnte die Maschine ihren Flug nach Newark fortsetzen.
American Airlines bestätigte die außerplanmäßige Landung wegen eines „störenden Passagiers“. Die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter habe für die Fluggesellschaft oberste Priorität, Gewalt werde nicht toleriert.
Gegen den Mann wird wegen Körperverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung ermittelt. Das FBI prüft außerdem, ob zusätzliche Anklage auf Bundesebene erhoben wird.