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September 7, 2026
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Landgericht Mannheim lässt Anklage gegen Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung zu

Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo eröffnet. Zugelassen wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Juli 2023. Darin wird dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest. Naidoo soll einen Menschen aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Grundlage der Ermittlungen waren demnach mehrere Strafanzeigen, darunter auch eine Anzeige der betroffenen Person.

Eine weitere Anklage wegen Volksverhetzung ließ das Gericht nicht zu. Für die darin enthaltenen Vorwürfe sah es keinen ausreichenden Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Darüber prüft derzeit das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Diese zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden. Die Verteidiger des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Sie hatten sich bereits 2024 überzeugt gezeigt, dass das Landgericht Mannheim keine der beiden Anklagen zulassen werde.

Die Anwälte wiesen die Vorwürfe damals zurück. Naidoo lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut ab und distanziere sich von jeder Form der Diskriminierung, erklärten sie. Die Anschuldigungen seien falsch und würden ausdrücklich bestritten.

Der Sänger hatte in der Vergangenheit wiederholt wegen seiner Nähe zu Verschwörungserzählungen und zur Reichsbürger- sowie zur QAnon-Bewegung für Aufmerksamkeit gesorgt. Im März 2020 musste er die Jury der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ verlassen. Rassismusvorwürfe wies er anschließend zurück.

Das Bundesverfassungsgericht entschied Ende 2021, dass Naidoo als Antisemit bezeichnet werden durfte. Im Jahr 2022 veröffentlichte der Sänger ein Entschuldigungsvideo. Darin räumte er ein, sich über Jahre in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben, und sagte: „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue.“

Der vorliegende Gerichtsfall bezieht sich auf die nun zugelassene Anklage aus dem Jahr 2023. Das Verfahren wird damit nach Angaben des Gerichts zunächst nur in einem Fall eröffnet.

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