Die Deutsche Bank hat einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Investmentbanker durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet. Der frühere Mitarbeiter hatte von dem Geldhaus 152 Millionen Euro Schadensersatz verlangt.
Nach Angaben eines Banksprechers wurden mit der Einigung „alle Forderungen und Vorwürfe“ vertraulich beigelegt. Einzelheiten des Vergleichs nannte die Deutsche Bank nicht. Die Beilegung werde nur einen kleinen finanziellen Effekt auf das dritte Quartal 2026 haben.
Das Landgericht Frankfurt sagte die für den 10. September geplante Verhandlung ab. Der Kläger habe seine Klage zurückgenommen. Das Verfahren trug das Aktenzeichen 2-19 O 153/24.
Der frühere Investmentbanker hatte seinen Anspruch mit angeblichen Schäden für seine berufliche Laufbahn begründet. Diese seien durch ein Strafverfahren in Italien und ein erstinstanzliches Urteil entstanden. Hintergrund waren frühere Geschäfte der Deutschen Bank mit der italienischen Banca Monte dei Paschi di Siena.
Nach Darstellung des Landgerichts warf der Kläger der Deutschen Bank vor, in früheren Jahren eine fragwürdige Bilanzierungsmethode genutzt zu haben. Als Aufsichtsbehörden und Medien darauf aufmerksam geworden seien, habe die Bank ihn zum „Sündenbock“ gemacht.
Mit dem Vergleich ist der Streit jedoch nicht vollständig beendet. Vier weitere entsprechende Klagen ehemaliger Mitarbeiter sind noch in London anhängig. Der Streitwert dieser Verfahren liegt nach Angaben der Deutschen Bank insgesamt bei mehr als 600 Millionen Pfund, umgerechnet rund 700 Millionen Euro. Mit einem sechsten ehemaligen Mitarbeiter hat sich die Bank ebenfalls bereits außergerichtlich geeinigt.
Die Deutsche Bank weist die Forderungen und Vorwürfe der früheren Mitarbeiter wiederholt zurück. In ihrem Geschäftsbericht für 2025 bezeichnete sie die Klagen als unbegründet und kündigte an, sich gegen sie zu verteidigen.
Im Mittelpunkt des Konflikts stehen komplexe Derivategeschäfte, die die Deutsche Bank 2008 mit der Banca Monte dei Paschi di Siena und einer Tochtergesellschaft des Instituts abgeschlossen hatte. Die Geschäfte wurden später neu klassifiziert.
Im Zusammenhang damit waren 2019 fünf ehemalige und ein damals aktiver Mitarbeiter der Deutschen Bank in Italien wegen Beihilfe zur Bilanzfälschung in Tateinheit mit Marktmanipulation zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren wurden 2022 alle Angeklagten freigesprochen.