Heute: September 8, 2026

Datenleck bei Berliner Behörden: Was Betroffene jetzt tun können

Nach einem Hackerangriff auf Berliner Behörden hat die Gruppe Rhysida rund 5,8 Terabyte Daten im Internet veröffentlicht. Betroffen sind nach bisherigem Stand vor allem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Insgesamt soll es sich um rund 1,44 Millionen Dateien handeln.

Unter den veröffentlichten Daten befinden sich dem zugrunde liegenden Bericht zufolge persönliche Informationen sowie sensible Unterlagen zur Infrastruktur und Sicherheit der Hauptstadt. Noch ist nicht abschließend bekannt, welche Personen konkret betroffen sind. Ein allgemeiner Kontakt zu einer Berliner Behörde, etwa wegen eines Strafzettels, bedeutet nicht automatisch, dass die eigenen Daten Teil des Leaks sind.

Wer mit einer der betroffenen Senatsverwaltungen zu tun hatte, kann schriftlich Auskunft darüber verlangen, ob persönliche Daten verarbeitet wurden und möglicherweise betroffen sind. Eine zentrale Hotline für die individuelle Prüfung gibt es derzeit nicht. Für Fragen kann zusätzlich das Bürgertelefon 115 genutzt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass ein Auskunftsantrag grundsätzlich formlos möglich ist.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist unter post@senstadt.berlin.de sowie über ihre Kontaktseite erreichbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nennt die E-Mail-Adresse post@senmvku.berlin.de als Kontaktmöglichkeit.

Unabhängig davon sollten Bürger derzeit besonders vorsichtig mit unerwarteten E-Mails, SMS und Anrufen sein. Links aus unbekannten Nachrichten sollten nicht geöffnet werden. Passwörter, PINs und TANs dürfen auch dann nicht weitergegeben werden, wenn ein Anrufer bereits persönliche Angaben kennt.

Falls ein Passwort aus einem betroffenen System geleakt worden sein könnte, sollte es sofort geändert werden. Das gilt auch für alle anderen Konten, bei denen dasselbe Kennwort verwendet wurde. Besonders wichtig sind zunächst das E-Mail-Konto, Bank- und Bezahldienste sowie Apple-, Google- oder Microsoft-Konten. Anschließend sollte, soweit möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Ein Passwortmanager kann dabei helfen, für jeden Dienst ein eigenes starkes Passwort zu verwenden.

Bank- und Kreditkarten müssen nicht allein aus Vorsorge automatisch gesperrt werden. Die Umsätze sollten jedoch aufmerksam kontrolliert werden. Bei verdächtigen Abbuchungen ist sofort die Bank oder der Kartenanbieter zu informieren. Für eine Kartensperrung steht der Sperr-Notruf 116 116 zur Verfügung.

Auch unbekannte Rechnungen, Bestellbestätigungen, Inkassoschreiben, neue Mobilfunkverträge oder Änderungen an Onlinekonten sollten ernst genommen werden. Wer einen Vertrag oder Kauf nicht selbst abgeschlossen hat, sollte schriftlich widersprechen, den Anbieter über den Identitätsmissbrauch informieren und Anzeige erstatten. Ein gerichtlicher Mahnbescheid darf nicht ignoriert werden; dagegen muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Widerspruch eingelegt werden.

Verdächtige Nachrichten, Schreiben von Behörden, Screenshots und Kontoabbuchungen sollten gesichert werden. Bei Anrufen empfiehlt es sich, Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und Gesprächsinhalt zu notieren. Die Dokumentation kann später gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden wichtig sein.

Von einer eigenen Suche im Darknet wird abgeraten. Sie bietet keine zuverlässige Möglichkeit festzustellen, ob persönliche Daten betroffen sind, und kann zu Schadsoftware oder gefälschten Prüfangeboten führen. Als zusätzliche Orientierung kann ein seriöser Leak-Checker wie der HPI Identity Leak Checker prüfen, ob eine E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks auftaucht.

Bei konkreten Hinweisen auf eine Veröffentlichung oder missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten sollte Anzeige erstattet werden. Das ist über die Internetwache der Polizei Berlin oder bei einer Polizeidienststelle möglich. Bei Drohungen oder Erpressungsversuchen sollte kein Geld überwiesen und nicht mit den Tätern verhandelt werden.

Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere bei nachweislich veröffentlichten sensiblen Daten, Identitätsmissbrauch, finanziellem Schaden oder Problemen bei einer Auskunft sinnvoll sein. Bei Datenschutzfragen kann außerdem die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontaktiert werden. Quelle des Ausgangsmaterials: BILD.

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