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September 5, 2026
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Ungarn baut Behörde zur Rückholung von Vermögen aus der Orban-Zeit auf

In Ungarn beginnt der Aufbau einer neuen Antikorruptionsbehörde. Die Nationale Behörde für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz (NVVH) soll öffentliche Gelder und Vermögenswerte aus der Zeit der Regierung Viktor Orbans untersuchen und unrechtmäßig erlangtes Vermögen zurückholen.

Die Gründung der Behörde war ein zentrales Wahlkampfversprechen von Ministerpräsident Peter Magyar und seiner Tisza-Partei. Nach ihren Plänen sollen Gelder und Besitz zurück an den Staat fließen, die unter Orbans Herrschaft mutmaßlich an Oligarchen, Parteifreunde, Strohmänner oder Mitglieder der früheren Regierungsfamilie gelangten. Auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen für Profiteure des alten Systems sind vorgesehen.

Im Wahlkampf bezifferte Magyar die möglicherweise betroffenen Vermögenswerte auf umgerechnet rund 60 Milliarden Euro. Inzwischen werden in Ungarn auch deutlich höhere Summen genannt. Belastbare Angaben zur Gesamthöhe liegen in dem vorliegenden Bericht jedoch nicht vor.

Die Erwartungen an die neue Behörde sind groß. Viele Ungarn verbinden die Debatte über die Rückholung von Vermögen mit Berichten über Luxusimmobilien, Privatflugzeuge, Jachten und wiederholte öffentliche Aufträge für das Umfeld Orbans. Gleichzeitig werden eine vernachlässigte Infrastruktur, schwierige Bedingungen an Schulen und Krankenhäusern sowie ein Haushaltsdefizit von 7,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beschrieben.

Die NVVH soll rückwirkend prüfen, wohin öffentliche Gelder geflossen sind und wie staatliche Vermögenswerte, darunter Immobilien, genutzt wurden. Ein konkretes Stichdatum gibt es nicht. Im Mittelpunkt dürften nach den vorliegenden Angaben jedoch vor allem Vorgänge seit 2010 stehen, als Orbán erneut an die Macht kam.

Darüber hinaus soll die Behörde künftig verhindern, dass öffentliche Gelder und Vermögenswerte rechtswidrig verwendet werden. Sie soll sowohl polizeiliche als auch staatsanwaltliche Befugnisse erhalten, Ermittlungen führen und Anklage erheben können. Rechenschaftspflichtig ist sie ausschließlich gegenüber dem Parlament. Eine vergleichbare Institution mit derart weitreichenden Kompetenzen habe es in Ungarn seit dem politischen Systemwechsel 1989/90 nicht gegeben.

Zur Leiterin wurde Ende August die 46-jährige Politologin Anna Unger von der Eötvös-Loránd-Universität Budapest gewählt. Sie setzte sich in einem mehrstufigen Verfahren gegen knapp einhundert Bewerberinnen und Bewerber durch. Unger forscht zu politischen Systemen, demokratischen Institutionen und Parteienfinanzierung, ist jedoch keine Juristin und war in der Öffentlichkeit bislang wenig bekannt.

Die Personalentscheidung löste deshalb eine Kontroverse aus. Einige Beobachter hatten mit der Ernennung eines erfahrenen Juristen oder eines ausgewiesenen Korruptionsexperten gerechnet. Als möglicher stellvertretender Behördenleiter wurde unter anderem Miklos Ligeti genannt, der die Rechtsabteilung von Transparency International Ungarn leitet. Zur Stellvertreterin für den Bereich Ermittlungen wurde die Staatsanwältin Katalin Tasnady berufen.

Unger erklärte bei ihrer Anhörung, in Ungarn habe es unter Orbán nicht nur klassische Korruption, sondern ein umfassenderes System gegeben. Neben der Rückgewinnung von Vermögen müsse deshalb auch nachvollzogen werden, wie dieses System funktioniert habe. Ziel sei es, vergleichbare Verhältnisse künftig zu verhindern.

Für Diskussionen sorgte außerdem Ungers Einschätzung, dass in der ersten sechsjährigen Amtszeit der Behörde wahrscheinlich keine rechtskräftigen Urteile in großen Korruptionsfällen zu erwarten seien. Kritiker werteten dies als Enttäuschung für die Wähler. Regierungsvertreter verteidigten die Auswahl Ungers und verwiesen auf ihre politische Vision für die Arbeit der NVVH.

Der Politologe Gabor Török bezeichnete die neue Behörde als Mischung aus Aufarbeitungseinrichtung und starker politischer Institution. Ihr Erfolg könnte entscheidend dafür sein, ob die Tisza-Regierung das Vertrauen der Öffentlichkeit bewahrt. Die Erwartungen richten sich vor allem darauf, dass die Verantwortlichen des früheren Systems nicht straflos davonkommen.

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