Im Rechtsstreit über Preiserhöhungen bei DAZN zeichnet sich eine Niederlage des Sport-Streamingdienstes ab. Das Oberlandesgericht Hamm bewertete die Klauseln zur Anpassung der Abo-Preise in der mündlichen Verhandlung als möglicherweise intransparent und unangemessen. Das Urteil soll am 18. November verkündet werden.
Der zuständige Zivilsenat schloss sich damit in einer vorläufigen Einschätzung der Position des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen an. Das teilte das Gericht in Hamm mit.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob DAZN seine Abonnementpreise in den Jahren 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden erhöhen durfte. Der Anbieter beruft sich darauf, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen solche Anpassungen bei veränderten Marktbedingungen erlaubt hätten.
Die Verbraucherschützer halten die entsprechenden Vertragsklauseln dagegen für „unangemessen benachteiligend“. Aus ihrer Sicht seien die Preiserhöhungen deshalb rechtswidrig gewesen.
Mit der Klage verfolgt die Verbraucherzentrale außerdem das Ziel, dass betroffene Kundinnen und Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Klageregister eingetragen sind.
Streaming-Kunden können sich laut Bundesverband noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Die Eintragung muss beim Bundesamt für Justiz erfolgen und ist kostenlos.
Bis zur Verkündung des Urteils handelt es sich bei der Einschätzung des Gerichts um eine vorläufige Bewertung. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.