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September 4, 2026
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Desiderius-Erasmus-Stiftung zeigt Innenminister Dobrindt an

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gestellt. Die Stiftung wirft ihm Rechtsbeugung vor, weil über ihren Antrag auf staatliche Förderung weiterhin nicht entschieden worden ist.

Wie die Deutsche Welle berichtet, ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung die einzige parteinahe Stiftung, deren Antrag noch offen ist. Andere politische Stiftungen, darunter die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung und die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, erhielten bereits im Mai einen Bescheid.

Grundlage für die staatliche Finanzierung ist ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz. Darin ist unter anderem festgelegt, dass eine politische Stiftung in einer Gesamtschau die Gewähr dafür bieten muss, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten.

Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, prüft das Bundesinnenministerium. Die Behörde erklärte auf Anfrage der Deutschen Welle, bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung müssten erstmals alle Fördervoraussetzungen vollständig geprüft werden. Eine Förderung aus Bundesmitteln habe es für die Stiftung bislang nicht gegeben.

Die Vorsitzende der Stiftung, Erika Steinbach, bezeichnete die ausstehende Entscheidung als „pure Schikane“. Sie sagte auf einer Online-Pressekonferenz in Berlin, sie sehe darin einen Angriff auf rechtsstaatliche und demokratische Grundprinzipien sowie auf die verfassungsrechtlich geforderte Chancengleichheit der AfD und der ihr nahestehenden Stiftung.

Die AfD und die Desiderius-Erasmus-Stiftung wehren sich bereits seit längerer Zeit juristisch gegen den Ausschluss von staatlicher Unterstützung. Das Bundesverfassungsgericht hatte der AfD im Jahr 2023 teilweise Recht gegeben. Nach Ansicht des Gerichts war der damalige Ausschluss von der staatlichen Förderung eine Verletzung des Rechts der Partei auf Chancengleichheit.

Aus dem Urteil ergab sich jedoch kein automatischer Anspruch der Stiftung auf finanzielle Unterstützung. Das Gericht hatte die Benachteiligung damit begründet, dass es zu diesem Zeitpunkt noch kein Bundesgesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen gab. Ein solches Gesetz wurde inzwischen beschlossen.

Für das Jahr 2026 beantragt die Desiderius-Erasmus-Stiftung nach Angaben des Berichts mehr als 20 Millionen Euro. Ob sie diese Mittel erhält, ist weiterhin offen. Steinbach wirft Dobrindt vor, die Entscheidung zu verzögern. Nicht verwendete Gelder würden am Jahresende verfallen.

Das Bundesinnenministerium wollte sich zu der Strafanzeige nicht inhaltlich äußern. Ein Sprecher teilte der Deutschen Welle mit, man äußere sich grundsätzlich nicht zu Aussagen aus dem politischen Raum.

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