Heute: September 8, 2026

Rechnungshof warnt vor verfassungsrechtlichen Risiken im Bundeshaushalt 2027

Der Bundesrechnungshof kritisiert die geplante Finanzierung des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil soll dafür rund sieben Milliarden Euro aus einer Rücklage einplanen, die nach Einschätzung der Prüfer faktisch nicht mehr vorhanden ist.

Der entsprechende Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Nach Darstellung des Rechnungshofs handelt es sich bei der Rücklage um ein Relikt aus den Jahren 2015 bis 2019. Damals hatte der Bund mehr Steuereinnahmen als Ausgaben erzielt.

Die Überschüsse seien jedoch nicht auf einem eigenen Konto angespart worden. Stattdessen habe die Bundesregierung die Mittel bereits zur Finanzierung laufender Ausgaben verwendet. „In der ‚Rücklage‘ befindet sich daher kein Geld, sie ist leer“, heißt es laut dem Bericht.

Bestätigt sieht sich der Rechnungshof durch eine offizielle Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Darin werde der Wert der Rücklage mit 0,00 Euro angegeben.

Der geplante Zugriff auf die Reserve sei deshalb nach Einschätzung der Prüfer faktisch eine zusätzliche Kreditaufnahme. Für die sieben Milliarden Euro würden zudem neue Zinsen anfallen. Die Belastung werde damit nicht vermieden, sondern auf die Steuerzahler verlagert.

Der Rechnungshof hält das Vorgehen für verfassungsrechtlich problematisch. Nach seiner Bewertung könnte die grundgesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Schulden überschritten werden. Außerdem fehle eine notwendige rechtliche Grundlage für die Aufnahme der zusätzlichen Kredite. Die Prüfer bemängeln darüber hinaus, dass die Bundesregierung den Vorgang nicht ausreichend transparent darstelle.

In dem Bericht wird vor einem „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiko“ gewarnt. Das Grundgesetz erlaubt neue Schulden unter anderem für das Sondervermögen, die Bundeswehr und den Ausgleich einer schwachen Konjunktur.

Das Finanzministerium weist die Kritik zurück. Eine Kreditaufnahme werde nicht verschleiert, erklären die Beamten. Die entsprechenden Kredite würden in einem eigenen Plan des Ministeriums ausgewiesen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich anerkannt, dass die Bundesregierung Rücklagen bilden und später wieder auflösen dürfe.

Die Haushaltsverhandlungen im Bundestag sollen in der kommenden Woche beginnen. Klingbeil ist nicht der erste Finanzminister, der auf die Rücklage zurückgreift. Für den Haushalt 2023 hatte die damalige Ampelregierung bereits Dutzende Milliarden Euro aus der Reserve umgebucht.

Nach Angaben des Berichts ist die Rücklage inzwischen fast aufgebraucht. Für 2028 sollen noch rund vier Milliarden Euro verbleiben. Der Rechnungshof fordert, die Rücklage ersatzlos zu streichen und die Finanzierungslücke auf anderem Weg zu schließen.

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