Der Bundesgerichtshof hat dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham im fast 30 Jahre dauernden Streit um die Nutzung einer Tonsequenz der Gruppe Kraftwerk teilweise Recht gegeben. Eine zwei Sekunden lange Passage aus einem Kraftwerk-Lied, die Pelham in einen eigenen Song übernommen hatte, ist demnach seit der Anpassung des deutschen Urheberrechts an das EU-Recht im Jahr 2021 legal.
Nach Einschätzung des Gerichts überführte Pelham die Tonsequenz aus der elektronischen Musik in das Genre Hip-Hop. Dadurch sei ein künstlerischer und kreativer Dialog entstanden. Dies gilt als ein Kriterium für ein zulässiges sogenanntes „Pastiche“.
Mit seiner Entscheidung bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Gegen die Nutzung des Samples waren Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter und weitere Rechteinhaber vorgegangen.
Der Rechtsstreit beschäftigt die Gerichte bereits seit 1999. In dieser Zeit befassten sich neben dem Bundesgerichtshof auch der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht mehrfach mit dem Fall.
Die Meldung gehört zu einer am 3. September 2026 im Programm des Deutschlandfunks verbreiteten Nachricht.