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September 3, 2026
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Gericht stoppt geplante iPad-Beschaffung der Stadt Datteln

Die Stadt Datteln darf für ihre Schulen nicht ohne Weiteres mehrere hundert iPads von Apple bestellen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Stadt die Beschaffung produktneutral ausschreiben muss. Geräte anderer Hersteller dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die geplante Bestellung von iPads für Schulen in Datteln im Ruhrgebiet. Die Stadt hatte argumentiert, dass bereits zahlreiche Apple-Geräte im Einsatz seien. Ein Wechsel auf Tablets eines anderen Herstellers wäre deshalb mit erheblichem Aufwand verbunden.

Diese Begründung reichte dem Oberlandesgericht jedoch nicht aus. Nach Auffassung der Richter darf eine Kommune bei einer Ausschreibung nicht grundsätzlich Produkte eines bestimmten Herstellers bevorzugen. Die Entscheidung ist rechtskräftig und gilt als möglicherweise weitreichend für die Beschaffung von Tablets an Schulen.

Samsung hatte juristisch gegen die in mehreren deutschen Städten verbreitete Praxis vorgegangen, bei der Beschaffung auf einen bestimmten Hersteller zu setzen. Der Konzern begrüßte die Entscheidung. Ziel sei es, Wettbewerb zu ermöglichen und Schulen die Auswahl von Geräten nach pädagogischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien zu überlassen.

Dattelns Bürgermeister Dora befürchtet dagegen negative Folgen für den Schulalltag. Sollten künftig Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen eingesetzt werden, könne dies aus Sicht der Stadt zu zusätzlichen Problemen führen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf betrifft damit nicht nur die konkrete Bestellung in Datteln. Sie stellt zugleich klar, dass die vorhandene Ausstattung allein nicht genügt, um eine Beschaffung ohne produktneutrale Ausschreibung zu rechtfertigen.

Die Meldung gehört zum Programm des Deutschlandfunks und wurde dort am 3. September 2026 ausgestrahlt.

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