Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das jährliche Entlastungsvolumen bei zehn Milliarden Euro liegen. Besonders profitieren sollen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien.
Die Neuregelung soll Anfang 2027 in Kraft treten und 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Vorgesehen ist unter anderem, den Grundfreibetrag schrittweise zu erhöhen. Der steuerfreie Betrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im kommenden Jahr steigen. 2028 soll er 12.900 Euro betragen.
Auch die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird angehoben. Er soll künftig erst ab einem Einkommen von 70.600 Euro greifen. Derzeit liegt die Grenze bei 69.879 Euro.
Bei den höchsten Einkommen ist eine neue Staffelung vorgesehen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro soll eine neue „Superreichensteuer“ mit einem Steuersatz von 47 Prozent fällig werden.
Beschäftigte sollen zudem durch einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag entlastet werden. Die Pauschale für beruflich bedingte Ausgaben wie Fahrtkosten oder Büromaterial soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Für Familien ist eine Erhöhung des Kindergelds geplant. Der monatliche Betrag soll zunächst von 259 Euro auf 267 Euro je Kind steigen. Im übernächsten Jahr ist eine weitere Anhebung auf 272 Euro vorgesehen. Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden: zunächst von 9.756 Euro auf 10.056 Euro und anschließend auf 10.236 Euro.
Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig mehr Netto vom Brutto erhält. Als Beispiel nennt es ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer, die jeweils 2.800 Euro brutto im Monat verdienen und zwei Kinder haben. Für diese Familie könne sich 2028 eine jährliche Entlastung von 632 Euro ergeben. Bei einer alleinstehenden Person mit 5.000 Euro Bruttolohn im Monat, etwa einem Ingenieur, wird eine Steuerentlastung von rund 192 Euro erwartet.
Der Entwurf stößt zugleich auf Kritik. Wirtschaftsvertreter bemängeln, dass neben Spitzenverdienern auch Unternehmen zusätzlich belastet würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, die Entlastungen würden die Inflation kaum ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten deshalb nicht wesentlich stärken.
Zuletzt hatte auch Bundeswirtschaftsministerin Reiche den Entwurf kritisiert. Sie bemängelte insbesondere, dass kein Ausgleich für die sogenannte kalte Progression vorgesehen sei. Finanzminister Klingbeil wies darauf hin, dass die Kritik zugleich eine Kritik an Bundeskanzler Merz darstelle. Der Koalitionsausschuss habe die Pläne seines Ministeriums gebilligt.
Die Angaben gehören zu einer am 3. September 2026 im Deutschlandfunk ausgestrahlten Nachricht.