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September 3, 2026
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Arbeitgeber fordern weniger Mitbestimmung der Betriebsräte in Krisen

Die deutschen Arbeitgeberverbände wollen das Betriebsverfassungsgesetz ändern und die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Situationen begrenzen. Vor allem bei Krisen, Restrukturierungen und dringenden Entscheidungen sollen Unternehmen schneller und eigenständiger handeln können.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert, bestehende Mitbestimmungsrechte zu überprüfen. Die Arbeitgeber kritisieren insbesondere, dass Entscheidungen in sozialen Angelegenheiten häufig zu langsam getroffen würden. Als Beispiele nennt die BDA die Einführung neuer Arbeitsmittel und Regelungen zum Gesundheitsschutz.

In besonders dringenden Fällen sollen Arbeitgeber nach den Vorstellungen des Verbands vorläufig auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder eine Entscheidung der Einigungsstelle handeln dürfen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begründete die Forderung mit dem Bedarf an schnelleren Entscheidungen. Wenn Aufträge verloren gingen, die Digitalisierung verzögert werde und die Wettbewerbsfähigkeit sinke, gehe es letztlich auch um Arbeitsplätze, sagte er.

Das BDA-Papier sieht außerdem verbindliche Fristen für Verhandlungen und Beteiligungsverfahren vor. Nach Ansicht der Arbeitgeber können Betriebsräte Gespräche über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan derzeit erheblich verzögern. Dadurch könnten etwa notwendige Restrukturierungen blockiert werden. Betroffen wären beispielsweise Betriebsänderungen wie Werksschließungen oder Entlassungen.

Kommt innerhalb einer bestimmten Frist keine Einigung zustande, sollen Unternehmen nach dem Vorschlag „rechtssicher“ allein entscheiden können. Betriebsräte könnten die Entscheidung anschließend kontrollieren. Die Arbeitgeber wollen damit nach eigenen Angaben mehr Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit erreichen.

Darüber hinaus spricht sich die BDA für kleinere Betriebsräte und eine geringere Zahl freigestellter Beschäftigter aus. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern soll neben Tarifverträgen auch in sogenannten betrieblichen Strukturvereinbarungen geregelt werden können. Elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen sollen ebenfalls ermöglicht werden.

Dulger betonte, Betriebsräte sollten die Interessen der Beschäftigten vertreten, seien aber keine „Co-Manager“. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und Veränderungen lediglich verzögerten, müssten überprüft werden.

Die Vorschläge dürften bei den Gewerkschaften auf Widerstand stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass sieben Prozent der Betriebe über einen Betriebsrat verfügten. Diese Betriebe seien überwiegend groß. In der Privatwirtschaft werde nur noch etwa jeder dritte Beschäftigte von einem Betriebsrat vertreten; 1996 sei es laut der Studie noch jeder zweite gewesen.

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