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September 2, 2026
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Streit um falsch zugeordnetes Podcast-Zitat von Jan Böhmermann endet vor Gericht

Ein Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und der „Berliner Zeitung“ über ein falsch zugeordnetes Podcast-Zitat ist beendet. Die Zeitung hat ihren Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung zugunsten Böhmermanns rechtskräftig.

Ausgangspunkt war ein Bericht der „Berliner Zeitung“ aus dem Oktober des vergangenen Jahres. Darin hieß es, Böhmermann habe den Journalisten Ulf Poschardt in einer Folge des Podcasts „Fest & Flauschig“ als „saure Froschfresse“ bezeichnet. Diese Darstellung wurde später korrigiert.

Nach dem Fehlerhinweis der Redaktion hatte nicht Böhmermann, sondern sein Podcast-Kollege Olli Schulz den Ausdruck verwendet. Außerdem bezog sich die Formulierung nicht auf Poschardt selbst, sondern auf dessen Miene in einem Videogespräch. Die Änderung erfolgte, nachdem sich Böhmermanns Anwälte mit zwei Schreiben an die Zeitung gewandt hatten.

Sie forderten eine Unterlassungserklärung und eine Richtigstellung. Auf den Anspruch auf Richtigstellung wollten sie verzichten, falls die „Berliner Zeitung“ die vorgerichtlichen Anwaltskosten übernimmt. Das lehnte das Medium ab. Im Juni entschied ein Gericht in einem Versäumnisurteil zugunsten Böhmermanns. Die Zeitung wurde zur Richtigstellung und zur Zahlung von 613,21 Euro an vorgerichtlichen Abmahngebühren verpflichtet.

Die „Berliner Zeitung“ legte anschließend Einspruch gegen die Entscheidung ein. An dem für diese Woche angesetzten Verhandlungstermin kam es jedoch nicht mehr zur erneuten Prüfung des Falls. Das Medium nahm den Einspruch am Tag vor der Verhandlung zurück. Damit blieb das Versäumnisurteil bestehen.

Der Fall wurde in einem SPIEGEL+-Beitrag der Redakteurin Anastasia Trenkler aufgearbeitet. Sie berichtete zunächst über den Rechtsstreit. Harald Neuber, Nachrichtenchef der „Berliner Zeitung“, widmete dem Fall nach Darstellung des Beitrags zwei Artikel und sprach darin auch die SPIEGEL-Redakteurin an. Trenkler erklärte, sie habe erst später von diesen Texten erfahren.

Der Beitrag trägt den Titel „Die Causa ‚saure Froschfresse‘“. Eine redaktionelle Anmerkung stellt zudem klar, dass das Angebot von Böhmermanns Anwälten ausschließlich die Übernahme der Anwaltskosten umfasst habe.

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