Google muss seine Onlinewerbebörse AdX nicht verkaufen. Eine US-Richterin wies den Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf zurück. Damit erzielt der Internetkonzern in dem Kartellverfahren um sein Werbegeschäft einen wichtigen Erfolg.
AdX organisiert Echtzeitauktionen für digitale Werbung. Die Anzeigen werden Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende zahlen dafür eine Gebühr von 20 Prozent an die Börse.
Das Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums und mehrerer Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Die Behörden befürchten, dass Google eine zu starke Monopolstellung im Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen besitzt.
Zwei Jahre nach Einreichung der Klage war die Richterin zu dem Schluss gekommen, dass Google in diesem Markt ein illegales Monopol ausübe. Nach ihrer Einschätzung zwang der Konzern Werbetreibende dazu, seine Anzeigenbörse AdX zu nutzen.
Im April 2025 hatte Richterin Brinkema außerdem entschieden, dass Google auch bei Servern für von Verlagen angebotene Anzeigen sowie bei Anzeigenbörsen über illegale Monopole verfüge. Der Konzern habe Verlage unrechtmäßig an seinen Adserver gebunden und sie zur Nutzung von AdX gedrängt.
Diese frühere Entscheidung wurde nun zurückgenommen. Die Kläger und Google hatten zuletzt über mögliche Änderungen der Geschäftspraktiken gestritten. Google hatte argumentiert, ein Zwangsverkauf von AdX sei technisch schwierig und würde bei Werbetreibenden für länger anhaltende Unsicherheit sorgen.
Statt einer Abspaltung bot das Unternehmen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an. Mit der Ablehnung des Zwangsverkaufs setzte sich Google in diesem Punkt nun durch.
Für die US-Behörden ist die Entscheidung ein weiterer Rückschlag bei ihren Bemühungen, die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu begrenzen. In einem anderen Verfahren hatte die Alphabet-Tochter zuvor bereits einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android abwenden können.
Auch die Europäische Union beschäftigt sich mit Googles mutmaßlicher Marktmacht. Die EU-Kommission wirft dem Konzern vor, seine Stellung unter anderem mit Diensten wie Maps und Shopping missbraucht zu haben. Im Juli verhängte sie deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Digitalgesetz Digital Markets Act eine Strafe von 890 Millionen Euro.
Die Angaben gehören zur vorliegenden Berichterstattung über das Kartellverfahren um Googles Onlinewerbegeschäft.