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September 2, 2026
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EU-Kommission gibt Milliardenförderung für deutsche Gaskraftwerke frei

Die EU-Kommission hat Deutschlands Pläne für die Förderung neuer Gaskraftwerke genehmigt. Dafür soll ein staatliches Paket von bis zu 35 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Anlagen sollen ab 2031 dazu beitragen, mögliche Lücken in der Stromversorgung zu schließen.

Nach den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sollen in Deutschland in den kommenden fünf Jahren zahlreiche neue Kraftwerke entstehen. Vorgesehen sind insgesamt elf Gigawatt zusätzlicher Kapazität. Die Anlagen sollen spätestens Ende 2031 am Netz sein.

Die Kraftwerksbetreiber sollen sich in Auktionen um die Fördermittel bewerben können. Zunächst sollen die neuen Anlagen mit Erdgas betrieben werden. Spätestens 2045 ist jedoch ein Betrieb mit Wasserstoff vorgesehen. Die Kraftwerke sollen deshalb bereits beim Bau dafür ausgelegt werden.

Die EU-Kommission begründete ihre Zustimmung mit der Bedeutung der Vorhaben für die Versorgungssicherheit. Außerdem entspreche die geplante Förderhöhe dem tatsächlichen Bedarf. Die Vergabe müsse in einem fairen und diskriminierungsfreien Verfahren erfolgen. Nach Einschätzung der Kommission bleiben die Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union dadurch begrenzt.

Finanziert werden soll die Förderung von allen Stromnutzern über eine neue Umlage. Sie soll ab 2031 erhoben werden. Wie stark dadurch die Strompreise steigen könnten, ist bislang offen.

Ab 2032 soll zusätzlich ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Dabei werden Kraftwerksbetreiber dafür bezahlt, Kapazitäten bereitzuhalten, auch wenn diese gerade nicht benötigt werden. Die Anlagen sollen insbesondere dann einspringen, wenn nur wenig Strom aus Wind- und Solaranlagen erzeugt wird.

Parallel soll der Ausbau erneuerbarer Energien fortgesetzt werden. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Quellen stammen. Bis 2038 ist der Ausstieg Deutschlands aus der Stromerzeugung mit Kohle vorgesehen.

Die Genehmigung durch die EU-Kommission war noch offen, obwohl der Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke bereits beschlossen worden war. EU-Regeln sehen eine Prüfung staatlicher Unterstützungen vor, um Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismäßige Vorteile für Unternehmen eines Mitgliedstaates zu verhindern.

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