Vergewaltigung soll zukünftig erst nach 20 statt nach 5 Jahren verjähren, das fordert die Bundesjustizministerin. Keine Einigung gab es bei der Frage, ob der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ im Gesetz verankert werden soll.[mehr]
Vergewaltigung soll zukünftig erst nach 20 statt nach 5 Jahren verjähren, das fordert die Bundesjustizministerin. Keine Einigung gab es bei der Frage, ob der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ im Gesetz verankert werden soll.[mehr]