Heute: September 8, 2026

Landgericht Mannheim lässt Anklage gegen Xavier Naidoo teilweise zu

Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo eröffnet. Zugelassen wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Nach Angaben des Gerichts soll Naidoo zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, eine Person aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt zu haben. In diesem Zusammenhang soll er weitere Texte mit antisemitischem Inhalt verbreitet haben. Grundlage der Ermittlungen waren mehrere Strafanzeigen.

Die nun zugelassene Anklage stammt aus dem Juli 2023. Mit seiner Entscheidung sieht das Landgericht genügend Anhaltspunkte, um die Vorwürfe in einer Hauptverhandlung zu prüfen. Über eine weitere Anklage wegen Volksverhetzung aus dem Juni 2024 entschied das Gericht dagegen anders: Sie wurde mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen.

Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden.

Naidoo bestreitet die aktuellen Vorwürfe. Seine Anwälte erklärten, der Musiker lehne antisemitisches und rassistisches Gedankengut ab. Im Jahr 2022 hatte Naidoo in einem Entschuldigungsvideo eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Damals sagte er: „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue.“

Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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