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Zürcher Kantonsrat fordert Gesetz für Kopftuchverbot an Schulen

Der Zürcher Kantonsrat hat sich für ein Verbot von Kopftüchern an Schulen ausgesprochen. Der Vorstoß der rechtspopulistischen SVP erhielt im Parlament nur eine knappe Mehrheit. Unterstützung kam auch von der FDP sowie aus Teilen der GLP und der EVP.

Ein Kopftuchverbot ist damit allerdings noch nicht beschlossen. Der Kantonsrat beauftragte den Regierungsrat lediglich, innerhalb von zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Anschließend muss das Parlament über das Gesetz entscheiden. Zudem wäre ein Referendum möglich.

Die SVP begründete ihren Vorstoß mit der Einschätzung, das Kopftuch stehe für eine frauenfeindliche Auslegung von Religion. Es passe außerdem nicht zum Anspruch der Schule als Ort der freien Entfaltung.

Gegen die Initiative gibt es Widerstand von Sozialdemokraten und Grünen. Die sozialdemokratische Kantonsrätin Mandy Abou Shoak betonte laut der „NZZ“, Frauen müssten selbst über ihre Kleidung entscheiden dürfen. Sie kritisierte, dass eine Frau mit Kopftuch als Reinigungskraft akzeptiert werde, als Lehrerin mit sichtbarer Autorität jedoch zum Problem werde.

Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner verwies laut dem „Blick“ auf die Religionsfreiheit und das geltende Bundesrecht. Bei Schülerinnen müsse man zurückhaltend vorgehen und eine verfassungskonforme Lösung finden.

Das Schweizer Bundesgericht hatte 2015 entschieden, dass ein Kopftuchverbot für eine muslimische Schülerin an einer öffentlichen Schule unzulässig in die Religionsfreiheit eingreift. Ob und in welcher Form Zürich ein Verbot beschließen kann, ist daher noch offen.

Zürich ist nicht der einzige Schweizer Kanton, in dem über religiöse Symbole an Schulen gestritten wird. St. Gallen sprach sich bereits für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus. Im Kanton Aargau betrifft eine entsprechende Regelung Schülerinnen unter 16 Jahren. In Bern und Schwyz gilt bereits ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Eine einheitliche Regelung für die gesamte Schweiz gibt es nicht. Das Schulrecht liegt bei den Kantonen.

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