Das Alkoholverbot tritt an vier weiteren Bahnhöfen in Kraft. Damit wird die Regelung auf zusätzliche Standorte ausgeweitet.
Welche Folgen das Verbot für die Gaststätten in den betroffenen Bahnhöfen hat, bleibt eine zentrale Frage.
Unklar ist außerdem, ob das Alkoholverbot auch in den Zügen gelten soll.
Die vorliegenden Angaben konzentrieren sich daher auf zwei Punkte: die Auswirkungen auf die gastronomischen Betriebe und die mögliche Anwendung der Regelung in Zügen.
Weitere Einzelheiten zu den konkreten Vorgaben an den vier zusätzlichen Bahnhöfen enthält das Ausgangsmaterial nicht.